Buchhändler wehren sich mit Eilanträgen gegen Abholverbot im Handel (Update)
Im Zuge des Lockdowns müssen die meisten Händler schließen, mit Ausnahme der Lebensmittelgeschäfte.
Mannheim/Ulm. (dpa) Zwei Buchhändler wehren sich mit Eilanträgen beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen das Abholverbot während des aktuellen Corona-Lockdowns im Handel.
Die Corona-Verordnung des Landes sieht eine weitgehende Schließung der Geschäfte vor. Sie dürfen zwar Online-Bestellungen ausliefern. Abholangebote - auch Click&Collect-Service genannt - sind dagegen verboten,
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