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BGH lässt Rabattaktionen im Wettbewerb um Taxikunden zu

Nach der Taxifahrt nur die Hälfte zahlen: MyTaxi hatte das angeboten und war am Widerstand klassischer Taxizentralen gescheitert

30.03.2018 UPDATE: 31.03.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 50 Sekunden

Der Bundesgerichtshof lässt Rabattaktionen bei Taxifahrten zu. Foto: Ole Spata

Von Sönke Möhl

Karlsruhe. Fahrgäste können mit einen verschärften Wettbewerb um Taxikunden und Rabattaktionen rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt bestimmte Werberabatte trotz tariflicher Preisbindung. Das App-Unternehmen MyTaxi setzte sich am Donnerstag in Karlsruhe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt durch, dass

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