BGH lässt Rabattaktionen im Wettbewerb um Taxikunden zu
Nach der Taxifahrt nur die Hälfte zahlen: MyTaxi hatte das angeboten und war am Widerstand klassischer Taxizentralen gescheitert

Der Bundesgerichtshof lässt Rabattaktionen bei Taxifahrten zu. Foto: Ole Spata
Von Sönke Möhl
Karlsruhe. Fahrgäste können mit einen verschärften Wettbewerb um Taxikunden und Rabattaktionen rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt bestimmte Werberabatte trotz tariflicher Preisbindung. Das App-Unternehmen MyTaxi setzte sich am Donnerstag in Karlsruhe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt durch, dass
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