Plus Hälftige Teilung der Courtage

Bundesgerichtshof klärt Fragen zu Maklerprovision

Der Immobilienmarkt ist oft gar nicht so leicht zu navigieren. Einige Käufer und Verkäufer setzen daher auf die Hilfe eines Maklers. Für dessen Provision gelten aber bestimmte Regeln, betont der BGH.

06.03.2025 UPDATE: 06.03.2025 11:24 Uhr 1 Minute, 29 Sekunden
Immobilien
Bei einer Maklerprovision für Einfamilienhäuser gelten andere Regeln als für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien.

Karlsruhe (dpa) - Ein Maklervertrag, der mit dem Käufer und Verkäufer eines Einfamilienhauses je unterschiedlich hohe Maklerprovisionen vereinbart, ist unwirksam. Die Voraussetzungen für einen Verstoß gegen diese Regelung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nun unter die Lupe genommen. Das höchste deutsche Zivilgericht stellte in einem Urteil unter anderem klar, wann eine Immobilie

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+