Plus Gelita-Prozess

Vorwürfe gegen Ex-Vorstände und Aufsichtsräte "waren unberechtigt"

Kein Schadenersatz-Aspruch: Der jahrelange Rechtsstreit wurde mit einem Bundesgerichtshof-Beschluss nun endgültig beendet.

15.09.2023 UPDATE: 15.09.2023 06:00 Uhr 1 Minute, 50 Sekunden
Die Zentrale von Gelita in Eberbach am Neckar: In einem langen Streit zwischen Teilen der Eigentümerfamilie gibt es nun eine rechtskräftige Entscheidung. Foto: Gelita

Von Barbara Klauß

Eberbach. Ein jahrelanger Rechtsstreit beim Eberbacher Gelatinehersteller Gelita ist höchstrichterlich entschieden: In einer Auseinandersetzung, in der es um mögliche Schadenersatzansprüche eines "besonderen Vertreters" gegen ehemalige Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens ging, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision gegen ein

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