Vorwürfe gegen Ex-Vorstände und Aufsichtsräte "waren unberechtigt"
Kein Schadenersatz-Aspruch: Der jahrelange Rechtsstreit wurde mit einem Bundesgerichtshof-Beschluss nun endgültig beendet.

Von Barbara Klauß
Eberbach. Ein jahrelanger Rechtsstreit beim Eberbacher Gelatinehersteller Gelita ist höchstrichterlich entschieden: In einer Auseinandersetzung, in der es um mögliche Schadenersatzansprüche eines "besonderen Vertreters" gegen ehemalige Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens ging, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision gegen ein
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