Kann Personalmangel an Flughäfen Verspätung rechtfertigen?
Zu wenig Personal bei der Gepäckverladung und schon hat der Flug über drei Stunden Verspätung - das wollten sich Passagiere aus Deutschland nicht bieten lassen. Nun hat der EuGH ein Urteil gesprochen.

Luxemburg (dpa) - Hat ein Flug wegen Personalmangel bei der Gepäckverladung Verspätung, dürfen Passagiere nicht unbedingt Schadenersatz verlangen. Zu wenig Personal könne nämlich ein außergewöhnlicher Umstand sein, der eine Verspätung möglicherweise rechtfertige, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland. Bei einem Flug von
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