Kunden dürfen Matratzen nach Onlinekauf zurückgeben
Im Internet bestellte Matratzen werden meist in Plastikfolie eingepackt geliefert. Um sie zu testen, müssen Kunden sie auspacken. Aber können sie die Matratze dann noch zurücksenden, wenn sie nicht gefällt?

Luxemburg (dpa) - Verbraucher dürfen im Internet gekaufte Matratzen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zurückgeben, auch wenn sie die Schutzfolie schon entfernt haben.
Der Verkäufer könne die Matratze reinigen und wieder verkaufen, befanden die obersten EU-Richter in Luxemburg (Rechtssache C-681/17). Hygiene- und Gesundheitserfordernisse würden dadurch nicht
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+