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Kunden dürfen Matratzen nach Onlinekauf zurückgeben

Im Internet bestellte Matratzen werden meist in Plastikfolie eingepackt geliefert. Um sie zu testen, müssen Kunden sie auspacken. Aber können sie die Matratze dann noch zurücksenden, wenn sie nicht gefällt?

27.03.2019 UPDATE: 27.03.2019 15:18 Uhr 1 Minute, 10 Sekunden
EuGH/Matratzen
Im Internet gekaufte Matratzen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zurückgegeben werden, obwohl ihre Schutzfolie schon entfernt worden ist. Foto: Wolfgang Kumm

Luxemburg (dpa) - Verbraucher dürfen im Internet gekaufte Matratzen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zurückgeben, auch wenn sie die Schutzfolie schon entfernt haben.

Der Verkäufer könne die Matratze reinigen und wieder verkaufen, befanden die obersten EU-Richter in Luxemburg (Rechtssache C-681/17). Hygiene- und Gesundheitserfordernisse würden dadurch nicht

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