EU-Reform könnte Fluggastrechte deutlich schwächen
Wenn ein gebuchter Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat, haben Passagiere Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Möglicherweise gibt es in Zukunft für Betroffene jedoch deutlich seltener Geld.

Brüssel (dpa) - Von Verspätungen betroffene Fluggäste könnten laut Verbraucherschützern in Zukunft deutlich seltener Anspruch auf Entschädigung haben. Die EU-Staaten beraten derzeit über einen Vorschlag der Europäischen Kommission, der unter anderem Entschädigungen erst bei deutlich längeren Verspätungen als bisher vorsieht.
Derzeit gilt nach der Flugastrechteverordnung von 2004 (EG
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+