Erleichterungen für Balkonkraftwerke treten in Kraft
Das kürzlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Solarpaket ist in Kraft getreten. Aber was heißt das für Verbraucherinnen und Verbraucher genau?
Berlin (dpa) - Wer eine Solaranlage auf dem eigenen Balkon anbringen will, hat es ab diesem Mittwoch leichter. Denn das kürzlich von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Solarpaket ist in Kraft getreten. Balkonkraftwerke müssen nun grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Ausreichend ist künftig eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
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