Niemand darf aus Angst vor Ansteckung von der Arbeit fernbleiben
Fragen und Antworten zur rechtlichen Situation von Arbeitnehmern im Fall von Quarantäne, Zwangsurlaub und geschlossenen Kitas

Von Matthias Kros
Heidelberg. Die Ausbreitung des Coronavirus macht auch vor dem Arbeitsplatz nicht halt. Arbeitnehmer stellen sich die Frage, welche Rechte sie haben und wie sie reagieren müssen. Professor Simon Fischer, Studiengangsleiter Wirtschaftsrecht an der SRH Fernhochschule, Reilingen, und Tjark Menssen, Jurist beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) geben
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