Corona-Krise

Aktionäre von SAP und BASF vor dem Bildschirm

SAP und BASF führen ihre Hauptversammlungen in diesem Jahr virtuell durch

10.04.2020 UPDATE: 11.04.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 43 Sekunden
Der Mannheimer Energieversorger MVV hatte seine Hauptversammlung am 13. März noch im Rosengarten abgehalten – Aktionären jedoch von der Teilnahme abgeraten. Foto: Gerold

Von Matthias Kros

Walldorf/Ludwigshafen. Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus planen die Walldorfer SAP und der Chemiekonzern BASF ihre Hauptversammlungen als rein virtuelle Veranstaltung ohne Anwesenheit von Aktionären durchzuführen. Das teilten beide Dax-Unterhemen am Donnerstag mit.

Die Hauptversammlung der SAP findet damit wie geplant am 20. Mai 2020 statt – ohne physische Präsenz der Aktionäre. Dies hätten Vorstand und Aufsichtsrat in Umsetzung des kürzlich verabschiedeten Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie beschlossen, hieß es am Donnerstagabend in einer Mitteilung. Die Bundesregierung hatte auf Druck der Unternehmen vor gut zwei Wochen die Präsenzpflicht bei den Aktionärstreffen abgeschafft und die Möglichkeit von virtuellen beschlussfähigen Hauptversammlungen ohne Satzungsänderungen geschaffen – wenn die Bild- und Tonübertragung gewährleistet ist.

Die SAP habe alle Möglichkeiten geprüft, um die Hauptversammlung unter Wahrung der Gesundheit der Aktionäre und Mitarbeiter abzuhalten. Angesichts der mit der Corona-Krise verbundenen Unsicherheit stelle eine virtuelle Hauptversammlung die bestmögliche Lösung dar. Zumal durch das Festhalten am geplanten Termin die Auszahlung der Dividende nach wie vor am 26. Mai 2020 erfolgen könne. Der Vorschlag von 1,58 Euro je Aktie bleibe unverändert.

Aktionäre könnten bei der Hauptversammlung dann über elektronische Kommunikation ihr Stimmrecht ausüben oder auch eine Vollmacht erteilen. Außerdem hätten angemeldete Aktionäre bis zum 17. Mai 2020 die Möglichkeit, Fragen einzureichen.

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Am Tag der Veranstaltung können dann allerdings – anders als bei den Präsenzveranstaltungen – keine Fragen mehr an Vorstand und Aufsichtsrat gestellt werden. Das kritisieren Aktionärsschützer: Grundsätzlich sei es zwar verständlich, dass der Gesetzgeber angesichts der Corona-Pandemie aktiv werde und als zeitlich begrenzte Notlösung eine reine Online-Hauptversammlung ermögliche, sagt etwa Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). Für ihn komme die Gesetzgebung aber einer Beschneidung der Aktionärsrechte gleich, etwa durch die Einschränkung der Frage-Rechte. "Eine Blaupause für eine grundsätzliche Neugestaltung der Hauptversammlung ist das sicher nicht", so Tüngler. Er rät daher allen betroffenen Unternehmen eher zu einer Verschiebung der Aktionärstreffen.

Doch auch der Chemiekonzern BASF will seine Hauptversammlung wegen der Corona-Krise virtuell abhalten. Das Aktionärstreffen soll am 18. Juni ohne Anwesenheit der Anteilseigner stattfinden, teilte der Konzern am Donnerstag mit. Ursprünglich war das Treffen für den 30. April geplant.

Die gesamte Hauptversammlung solle im Online-Service für Aktionäre übertragen werden. Nach fristgerechter Anmeldung könnten Aktionäre ihr Stimmrecht dann per Briefwahl oder per Vollmacht ausüben. Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts würden bis kurz vor Beginn der Abstimmung im Online-Service möglich sein. Fragen zur Tagesordnung sollen die angemeldeten Aktionäre im Online-Service bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung einreichen können. Entschieden wird unter anderem über die Dividende, die für 2019 um 10 Cent auf 3,30 Euro je Aktie steigen soll.

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