Plus BGH-Urteil

Erklärung zu Mieterhöhung muss Drittmittel auflisten

Bei Modernisierungen sind oft Mieterhöhungen die Folge. Dabei muss der Vermieter nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs Drittmittel offenlegen.

22.08.2023 UPDATE: 22.08.2023 13:39 Uhr 1 Minute, 5 Sekunden
Mietwohnungen in Berlin
Erhöht ein Vermieter nach einer Modernisierung die Miete, muss er Mietern Drittmittel wie staatliche Förderung für energetische Sanierungen offenlegen.

Karlsruhe (dpa) - Erhöht ein Vermieter nach einer Modernisierung die Miete, muss er Mietern in der Erklärung dazu nachvollziehbar etwaige Drittmittel wie staatliche Förderung für energetische Sanierungen offenlegen. Solche Informationen sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dazu dienen, dass Mieter den Grund und Umfang der Mieterhöhung auf Plausibilität überprüfen und

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+