Plus Arbeitnehmervertreter

Gekürzte Betriebsratsvergütung: Beweislast liegt bei VW

Die Höhe der Betriebsratsvergütungen im Volkswagen-Konzern sorgt seit Jahren für Arbeitsgerichts- und Strafverfahren. Nun hat das Bundesarbeitsgericht erste Pflöcke eingeschlagen.

20.03.2025 UPDATE: 20.03.2025 16:08 Uhr 1 Minute, 56 Sekunden
Jahres-Pressekonferenz Bundesarbeitsgericht
Wie viel Geld darf ein Unternehmen einem freigestellten Betriebsrat zahlen? Das Bundesarbeitsgericht hat dazu geurteilt. (Archivbild)

Erfurt/Wolfsburg (dpa) - Im Streit um gekürzte Vergütungen für freigestellte Betriebsräte im Volkswagen-Konzern hat das Bundesarbeitsgericht dem Unternehmen eine Beweispflicht verordnet. Korrigiere der Arbeitgeber eine vorgenommene Anhebung der Betriebsratsvergütungen, habe er "darzulegen und zu beweisen, dass die Vergütungserhöhung fehlerhaft war", die Zurückstufung richtig sei, sagte die

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+