Das Heidelberger Völkerkundemuseum. Archiv-Foto: Rothe
Von Anica Edinger
Am Freitag hätte es endlich soweit sein sollen: Das Kuratorium der Portheim-Stiftung, Träger des Völkerkundemuseums, sollte zu einer Sitzung zusammenkommen - und dabei neue Kuratoren wählen, damit das Gremium wieder handlungsfähig wird. Schließlich besteht es aktuell nur aus drei Mitgliedern: dem ersten Vorsitzenden Peter Koepff, Kulturbürgermeister Joachim Gerner und Sparkassenvorstand Siegbert Moraw. Laut Stiftungssatzung muss das Kuratorium jedoch aus mindestens fünf Mitgliedern bestehen. Eingeladen hatte Koepff zu dem Termin bereits im August - nachdem ihn die Stiftungsaufsicht dazu aufgefordert hatte.
Nur: Jetzt hat der Vorsitzende die Sitzung Mitte der Woche abgesagt. Der Grund: Gegen eine einstweilige Verfügung der Stiftungsaufsicht - das Regierungspräsidium Karlsruhe - hat Koepff Klage beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Das bestätigte Pressesprecherin Nancy Kapell der RNZ. Da über das Verfahren noch nicht entschieden sei, könne man jetzt auch nicht tagen, ließ er seine Mit-Kuratoren nach RNZ-Informationen wissen. Koepff kämpft jetzt also nicht nur gegen Gerner und Moraw, sondern auch gegen das Land Baden-Württemberg. Die Stiftungsaufsicht hatte Koepff Anfang September ultimativ aufgefordert, bis zum 22. September eine Kuratoriumssitzung zur Zuwahl neuer Mitglieder einzuberufen und auch durchzuführen.
Da dies nicht geschehen ist, prüft die Stiftungsaufsicht jetzt "die uns zur Verfügung stehenden Mittel", wie Sprecherin Irene Feilhauer erklärte. Konkret seien das die Paragrafen neun bis 13 des Stiftungsgesetzes Baden-Württemberg. Und diese beinhalten auch das Recht der Stiftungsaufsicht zur Abberufung des Vorsitzenden und Bestellung von neuen Organmitgliedern. Im Gesetz heißt es in Paragraf 13: "Die Stiftungsbehörde kann ein Mitglied eines Stiftungsorgans aus wichtigem Grund, insbesondere wegen grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zu ordnungsgemäßer Geschäftsführung, abberufen." Und weiter: "Sie kann ein neues Mitglied bestellen, sofern die Stiftung innerhalb einer ihr von der Stiftungsbehörde gesetzten angemessenen Frist kein neues Mitglied bestellt hat."
Für Kuratoriumsmitglied Siegbert Moraw steht jedenfalls fest: "Herr Dr. Koepff verhält sich nicht nur unverschämt und respektlos, sondern auch vorsätzlich rechtswidrig." Daher wandten sich die beiden Kuratoren noch einmal an die Stiftungsaufsicht - und Moraw fordert: "Bitte setzen Sie diesem schlicht unwürdigen Theater endlich ein rasches Ende."