War ihr "Rauswurf" rechtens? Ex-Hochschulrektorin Claudia Stöckle darf schon am heutigen Freitag auf ein Urteil hoffen. Foto: dpa
Von Jens Schmitz
Stuttgart. Die Verwaltungshochschule Ludwigsburg beschäftigt weiterhin die Gerichte. Am gestrigen Donnerstag verhandelte die zehnte Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über eine Klage der früheren Rektorin Claudia Stöckle gegen das Wissenschaftsministerium. Sie wendet sich gegen ihren Rauswurf 2015 nach mehrjährigen Konflikten an der Hochschule. Die verdankten sich aus Sicht der Klägerin aber nicht eigenen Fehlern, sondern ihrem Willen, Missstände abzustellen, sowie Intrigen der bisherigen Nutznießer. Eine Entscheidung könnte es bereits am heutigen Freitag geben.
Einer der härtesten damaligen Gegner der Ex-Rektorin soll derweil aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Das geht aus einer zweiten Klage hervor, mit der sich dieser Professor gegen die Maßnahme wehrt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte gestern, dass eine entsprechende Klage anhängig sei. Dem Juristen wird Prüfungsbetrug zugunsten einer ihm bekannten Studentin vorgeworfen. Er war seit längerem suspendiert. Zuvor hatte die "Stuttgarter Zeitung" berichtet.
Dem Dozenten der Steuerfakultät wird demnach vorgeworfen, zusammen mit einer Studentin in ein verschlossenes Büro eingedrungen zu sein, um Prüfungsaufgaben und -lösungen zu fotografieren. Allerdings fiel später auf, dass ihre Antworten fast wörtlich mit den Musterlösungen übereinstimmten. Die Staatsanwaltschaft hat im vergangenen September ein Verfahren gegen den Professor eingeleitet; inzwischen soll er gestanden haben.
Der Jurist gilt als eine treibende Kraft hinter dem Rauswurf der früheren Rektorin Stöckle. Nach ihrem Amtsantritt 2012 trug er zunächst unfreiwillig dazu bei, sie auf mutmaßlich rechtswidrige Zulagen aufmerksam zu machen, die an der Hochschule üblich waren: Er soll in ihrem Büro erschienen sein, um die gleichen Boni zu fordern wie seine Kollegen. Damit begann Stöckles Aufarbeitung der "Zulagenaffäre Ludwigsburg".
Der Professor gehörte später zu den Unterzeichnern einer Resolution gegen die Rektorin und klagte zweimal erfolglos gegen sie. Als ein Abwahlverfahren scheiterte, soll er die Stimmung unter Gleichgesinnten mit einem Zitat wiedergegeben haben: "Die Schlacht ist verloren, aber der Krieg noch nicht." In einem Aktenvermerk ist die Drohung protokolliert: "Sie würden solange weiter Druck aufbauen, bis das Ministerium keine Wahl mehr hätte und Fr. Stöckle so unhaltbar geworden sei, bis man Sie [sic] zum gehen [sic] zwinge." Am 26. Februar 2015 informierte das Ministerium Stöckle über die vorzeitige Beendigung ihrer Amtszeit. "Angesichts der tiefgreifenden, irreparablen Zerrüttung" zwischen der Rektorin und ihren Gegnern sei ein "fruchtbares Zusammenwirken" im Interesse der Hochschule undenkbar geworden.