Extremisten bleiben draußen
Landtag fordert von Mitarbeitern Führungszeugnis
Stuttgart. (rol) Mit Änderungen im Abgeordneten- sowie im Fraktionsgesetz und einer neu gefassten Hausordnung will der Landtag Baden-Württemberg die Beschäftigung von Personen verhindern, die als kriminell, gewaltbereit oder verfassungsfeindlich eingestuft werden. Mitarbeiter sowie Praktikanten von Abgeordneten müssen künftig ein Führungszeugnis vorlegen.
Enthält das Führungszeugnis
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