Journalisten an sich sind derzeit nicht impfberechtigt
Auf RNZ-Anfrage dementierte das zuständige Sozialministerium gegenteilige Informationen.

Stuttgart. (RNZ) Verwirrung herrschte am Dienstag über die Frage, ob "Angehörige der Kritischen Infrastrukur", wie sie §4 der Corona-Impfverordnung des Bundes zur Gruppe "mit erhöhter Priorität"



