Ex-Rettungssanitäter klagt vor Bundessozialgericht
Sind traumatische Erlebnisse aus dem Berufsalltag als eine sogenannte "Wie-Berufskrankheit" einzustufen?
Kassel. (dpa) Ein ehemaliger Rettungssanitäter will eine posttraumatische Belastungsstörung vor dem Bundessozialgericht in Kassel als Folge seiner Einsätze anerkennen lassen. Die Richter werden sich an diesem Donnerstag (10.00 Uhr) mit dem Fall des Mannes aus Baden-Württemberg befassen. Nach Angaben des Gerichts war der Kläger unter anderem beim Amoklauf an einer Schule in Winnenden im Jahr
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