Vorwürfe gegen Stadtverwaltung unbegründet
Das Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt das Vorgehen beim Verkauf des Grundstücks Salinenstraße 57.
Neckarsulm. (zg/zy) Beim Verkauf des städtischen Grundstücks Salinenstraße 57 ohne Ausschreibung an einen privaten Investor haben der Gemeinderat und die Stadtverwaltung Neckarsulm korrekt gehandelt. Zu diesem Ergebnis kommt eine rechtliche Bewertung des Regierungspräsidiums (RP) Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde. Alle erhobenen Vorwürfe gegen die Entscheidung des Gemeinderates und das
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