Freiburg. (dpa-lsw) Im Freiburger Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. hat der Vertreter der Nebenklage eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht gefordert. Der Angeklagte sei mindestens 22 Jahre alt, sagte Rechtsanwalt Bernhard Kramer am Montag vor dem Landgericht Freiburg.
Dies habe die Beweisaufnahme ergeben. Jugendstrafrecht, das in der Regel geringere Strafen zur Folge habe, sei somit ausgeschlossen. Zudem schloss sich Kramer, der in dem Prozess die Eltern der Getöteten vertritt, der Forderung des Staatsanwaltes an.
Der Staatsanwalt hatte am Freitag Erwachsenenstrafrecht, eine lebenslange Haftstrafe sowie anschließende Sicherungsverwahrung beantragt. Zudem müsse die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Damit wäre eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.
Der Pflichtverteidiger hat indes eine Therapie für den Angeklagten gefordert. Ihm müsse im Gefängnis Hilfe und Betreuung angeboten werden, sagte Verteidiger Sebastian Glathe am Montag vor dem Landgericht Freiburg. Auf eine konkrete Forderung mit Blick auf ein Strafmaß verzichtete Glathe. Rechtlich möglich sei eine Verurteilung wegen Mordes und Vergewaltigung nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht. Für das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld oder eine Sicherungsverwahrung, wie sie von Staatsanwalt und Nebenklage gefordert werden, fehle die rechtliche Grundlage.
Der Angeklagte sagte in seinem letzten Wort, er bereue die Tat und entschuldige sich: "Es tut mir leid, dass es passiert ist. Aber ich kann die Zeit nicht zurückdrehen." Er wünsche sich, im Gefängnis eine Drogentherapie machen zu können. "Drogen haben mir mein Leben zerstört", sagte er.
"Folgt man der Darstellung meines Mandanten, ist eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht die Folge", sagte sein Verteidiger. Er plädiere in diesem Fall für ein Strafmaß im oberen Bereich. Rechtlich möglich seien bis zu 15 Jahre Haft. Hussein K. habe ein Geständnis abgelegt, zudem habe er unter erheblichem Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden. Weil es Zweifel an Angaben des Angeklagten gebe, sei auch eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht möglich. Bei Mord hätte dies eine lebenslange Haftstrafe zur Folge, sagte Glathe.
Das Plädoyer des Verteidigers war am Montag kurzzeitig unterbrochen worden, nachdem ein Kameramann von der Zuschauertribüne aus den Prozess gefilmt hatte. Er setzte sich damit den Angaben zufolge über das bei Strafprozessen übliche Film- und Fotografierverbot während der Verhandlung hinweg - "wohl aus Unwissenheit", wie die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk sagte. Es wird gegen den Mann ermittelt.
Hussein K. war im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen und von den Behörden als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling eingestuft worden. Überprüft wurde das Alter damals nicht.
Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Nach seiner Freilassung tauchte er unter und kam nach Deutschland.
Hussein K., zu dessen Alter es widersprüchliche Angaben gibt, hatte zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Die Frau ertrank im Fluss Dreisam.
Update: 12. März 2018, 14.42 Uhr