Das "Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar" (GKN) in Neckarwestheim. Foto: dpa
Neckarwestheim. (rnz) In der Reblandhalle in Neckarwestheim hat am Dienstag der Erörterungstermin im Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim Block II (GKN II) begonnen. Wie bereits berichtet, behandelt das baden-württembergische Umweltministerium als Genehmigungsbehörde dabei mehr als 800 Einwendungen und Bedenken, von mehr als 700 Bürgern gegen die Stilllegungs- und Abbaupläne der EnBW.
Sinn und Zweck des Erörterungstermins sei es, den Einwendern Gelegenheit zu geben, ihre Kritik am geplanten Rückbau mit der Atomaufsicht und der Antragstellerin, der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK), zu diskutieren, sagte der Leiter der baden-württembergischen Atomaufsicht und Genehmigungsbehörde, Gerrit Niehaus, zu Beginn der Veranstaltung. "Die Einwendungen können uns helfen, die Pläne zur Stilllegung und zum Rückbau von GKN II besser zu beurteilen und, wenn nötig, Nachbesserungen zu fordern", so Niehaus.
Die Arbeitsgemeinschaft "Atom Erbe Neckarwestheim" und der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) fordern in einer gemeinsamen Mitteilung dagegen "eine echte Bürgerbeteiligung und keinen eiligen Billigabriss". Der Erörterungstermin dekoriert nach Auffassung der Aktivisten eine längst feststehende Entscheidung des Umweltministeriums. "Die Genehmigungsverfahren des ’Standortabfalllagers’ und des ’Reststoffbearbeitungszentrums’ müssen neu aufgerollt werden, mit Umweltverträglichkeitsuntersuchung und Bürgerbeteiligung", heißt in der Mitteilung.
Das Umweltministerium versicherte, die Atomaufsicht prüfe jede Einwendung intensiv und sorgfältig, erst danach könne sie entscheiden, ob die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) erteilt werde. Übergeordnetes Kriterium hierbei sei, dass die Stilllegung und der Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim für die Bürger, für die Beschäftigten der EnBW und für die Umwelt sicher und schadlos durchgeführt werden müsse.
GKN II und das Kernkraftwerk Philippsburg 2 (KKP 2) sind die letzten noch betriebenen Kernkraftwerken in Baden-Württemberg. KKP 2 muss spätestens Ende 2019 abgeschaltet werden, GKN II geht spätestens Ende 2022 vom Netz.
Info: Weitere Infos zum Verfahren, zur Stilllegung und zum Abbau unter www.um.baden-wuerttenberg.de; die Sammeleinwendung finden sich unter www.atomerbe-neckarwestheim.de