Plus Eltern prozessieren

Gericht verteidigt freie Schulwahl

Schulamt darf Kinder nicht aus Ressourcengründen an ungewünschte Schule schicken

12.09.2017 UPDATE: 13.09.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 48 Sekunden

Die bessere Schule steht im Nachbarort? Laut Gericht dürfen Eltern und Kinder frei wählen. Symbolfoto: dpa

Von Axel Habermehl, RNZ Stuttgart

Klettgau/Stuttgart. Sieben Fünftklässler aus Klettgau (Landkreis Waldshut) dürfen seit Montag dieser Woche die Gemeinschaftsschule im Nachbarort Wutöschingen besuchen, genau wie es ihre Eltern möchten. Das beschloss das Verwaltungsgericht Freiburg am Freitag, dem letzten Ferientag, per einstweiliger Anordnung. Die Eltern hatten gegen das Land

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