Gericht verteidigt freie Schulwahl
Schulamt darf Kinder nicht aus Ressourcengründen an ungewünschte Schule schicken
Von Axel Habermehl, RNZ Stuttgart
Klettgau/Stuttgart. Sieben Fünftklässler aus Klettgau (Landkreis Waldshut) dürfen seit Montag dieser Woche die Gemeinschaftsschule im Nachbarort Wutöschingen besuchen, genau wie es ihre Eltern möchten. Das beschloss das Verwaltungsgericht Freiburg am Freitag, dem letzten Ferientag, per einstweiliger Anordnung. Die Eltern hatten gegen das Land
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