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Erbstreit gegen Drogerie-Chef Müller: Gericht weist Klage ab

Erst verzichteten sie auf den Pflichtteil ihres Erbes, dann forderten sie ihn doch: Drei erwachsene Adoptivkinder klagten gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller. Nun hat das Gericht entschieden.

29.07.2024 UPDATE: 29.07.2024 16:12 Uhr 1 Minute, 58 Sekunden
Rechtsanwalt Maximilian Ott (rechts) steht mit seinen Mandanten im Landgericht. Er vertritt drei erwachsene Adoptivkinder des Unternehmers Erwin Müller bei ihrer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Pflichtteilsverzichtvertrages in Bezug auf ein mögliches Erbe. Foto: Stefan Puchner/dpa

Ulm. (dpa) Das Landgericht Ulm hat die Klage der drei Adoptivkinder gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller und seine Frau abgewiesen. Die erwachsenen Adoptierten hatten gegen einen Vertrag geklagt, in dem sie zuvor auf ihren Pflichtteil des Erbes verzichtet hatten. Dieser sogenannte Pflichtteilsverzichtvertrag sei - anders als von der Klägerseite behauptet - weder aus formellen Gründen

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