Erbstreit gegen Drogerie-Chef Müller: Gericht weist Klage ab
Erst verzichteten sie auf den Pflichtteil ihres Erbes, dann forderten sie ihn doch: Drei erwachsene Adoptivkinder klagten gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller. Nun hat das Gericht entschieden.

Ulm. (dpa) Das Landgericht Ulm hat die Klage der drei Adoptivkinder gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller und seine Frau abgewiesen. Die erwachsenen Adoptierten hatten gegen einen Vertrag geklagt, in dem sie zuvor auf ihren Pflichtteil des Erbes verzichtet hatten. Dieser sogenannte Pflichtteilsverzichtvertrag sei - anders als von der Klägerseite behauptet - weder aus formellen Gründen
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