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Jetzt also doch: Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen und steuerpflichtig

"Tantra-Massagen" sind nach Auffassung des Gerichts mehr als nur ganzheitliches Sinnerlebnis. Da auch die Massage von Genitalien gebucht werden kann, wird Sexsteuer fällig.

08.11.2013 UPDATE: 08.11.2013 05:00 Uhr 1 Minute, 19 Sekunden
Ein Masseur in einem Massagesalon demonstriert an einer Kollegin eine Tantra-Massage. Foto: dpa
Von Wenke Böhm

"Tantra-Massagen" sind nach Auffassung des Gerichts mehr als nur ganzheitliches Sinnerlebnis. Da auch die Massage von Genitalien gebucht werden kann, wird Sexsteuer fällig.

Stuttgart. Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen und damit steuerpflichtig. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht wies die Klage der Besitzerin eines Massagesalons gegen die Stadt ab, wie eine

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