Gutachten zu Häftlingstod in JVA Bruchsal liegt vor
Psychopharmaka hätten den Hungertod verhindern können - Zwangsweise Medikamentengabe notwendig?

Die Justizvollzugsanstalt Bruchsal. Foto: dpa
Stuttgart/Bruchsal. (lsw) Der Hungertod eines Häftlings vor zehn Monaten im Gefängnis Bruchsal wäre nach Angaben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vermeidbar gewesen. Ein nervenfachliches Gutachten komme zum Schluss, dass bei dem 33 Jahre alten Mann aus dem afrikanischen Burkina Faso eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit vorlag. Heißt: Die Entscheidung, sich nicht mehr ausreichend zu
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