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Tanzen oder besinnen? Das ist an Karfreitag erlaubt

Von Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 20 Uhr, gilt ein Verbot von Tanzveranstaltungen. Ist das noch zeitgemäß?

06.04.2023 UPDATE: 06.04.2023 09:53 Uhr 1 Minute, 17 Sekunden
Archivfoto: Felix Kästle/dpa

Stuttgart. (dpa-lsw) Während Christen in Baden-Württemberg an Ostern ihr höchstes religiöses Fest begehen, sind die Feiertage für viele eine Gelegenheit zu entspannen, Freunde zu treffen und auszugehen. Allerdings nicht zum Tanzen. Denn das baden-württembergische Feiertagsgesetz ist streng: Von Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 20 Uhr, gilt ein Verbot von Tanzveranstaltungen. Clubs

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