Nicht-Wohngebäude brauchen künftig Photovoltaik
Grün-schwarze Koalition reformiert das Klimaschutzgesetz - Solarenergie soll besser genutzt werden - Umweltverbände enttäuscht

Von Axel Habermehl, RNZ Stuttgart
Stuttgart. Vom Jahr 2022 an müssen in Baden-Württemberg alle neuen Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken dienen, über Photovoltaik-Anlagen verfügen. Das sieht eine Reform des Landes-Klimaschutzgesetzes vor, den die Landesregierung bei der Kabinettssitzung am Dienstag beschlossen hat.
Die Novelle aus dem Ressort von Umweltminister Franz
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+