Corona-Verordnung teils rechtswidrig - Landesregierung reagiert (Update)
Das Einfrieren der Alarmstufe II stand rechtlich auf wackligen Füßen. Ein Gerichtsurteil ändert die Situation.

Mannheim. (dpa-lsw) Die Menschen in Baden-Württemberg müssen sich schon nächste Woche auf neue Corona-Regeln einstellen. Voraussichtlich gilt dann nur noch die zweithöchste Stufe, die normale



