Ausgangsbeschränkung beschneidet auch Reisen per Bahn und Flieger
Wer nicht unbedingt reisen muss, muss zu Hause bleiben. Es gibt aber Ausnahmen.

Symbolfoto: Wolfgang Thieme/dpa
Stuttgart. (dpa-lsw) Während der erweiterten Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und 5 Uhr sind in Baden-Württemberg Bahnreisen im Nah- und Fernverkehr sowie per Flieger nur aus triftigem Grund



