Plus Vorwurf der Volksverhetzung

AfD-Besuch in KZ-Gedenkstätte: Teilnehmer kommt vor Gericht

Im Sommer 2018 flog eine AfD-Besuchergruppe aus der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen in Brandenburg. Der Vorwurf: Teilnehmer sollen die Existenz von Gaskammern verneint haben. Für einen von ihnen endet der Vorfall nun vor Gericht.

12.08.2019 UPDATE: 12.08.2019 17:58 Uhr 34 Sekunden
Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen
Der Eingang zur Gedenkstätte Sachsenhausen. Foto: Patrick Pleul

Neuruppin/Oranienburg (dpa) - Nach dem Skandal um eine Besuchergruppe der AfD in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen muss sich ein Teilnehmer demnächst vor dem Amtsgericht Oranienburg verantworten.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag mitgeteilt, dass die Behörde einen Strafbefehl gegen den Teilnehmer beantragt habe. Ihm werde Volksverhetzung und Störung der Totenruhe vorgeworfen. Der

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