Plus Urteil zu Treuhändern

BGH: Privatversicherte bekommen kein Geld zurück

Das Urteil lässt alle privaten Krankenkassen aufatmen. Dank einer Grundsatz-Entscheidung aus Karlsruhe drohen ihnen keine hohen Rückforderungen wegen des Verfahrens für Beitragserhöhungen. Die Richter sind überzeugt: Davon profitieren auch die Versicherten.

19.12.2018 UPDATE: 19.12.2018 06:58 Uhr 1 Minute, 46 Sekunden
Bundesgerichtshof
Laut BGH ist es nicht Sache der Zivilgerichte, die Unabhängigkeit von Treuhändern zu überprüfen, wenn Kläger sich gegen gestiegene Beiträge wehren. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Hohe Rückerstattungen der privaten Krankenkassen an ihre Versicherten sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Tisch.

Die Karlsruher Richter stellten klar, dass Gerichte Beitragserhöhungen nicht allein deshalb kippen können, weil sie die Unabhängigkeit des daran beteiligten Treuhänders bezweifeln. Über diesen Hebel hatten etliche Kläger vor Amts- und

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