Sächsische AfD darf nur mit 30 Listenkandidaten antreten
Die AfD kann nicht mit voller Stärke zur Landtagswahl in Sachsen antreten. Dagegen will sich die Partei wehren - auch nach der Wahl. Die Auswirkungen auf den neuen Landtag sind noch unklar.
Leipzig (dpa) - Die AfD in Sachsen darf nur mit 30 Listenkandidaten bei der Landtagswahl am 1. September antreten. Das entschied der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig endgültig.
Damit zieht die AfD zwar mit weniger Kandidaten ins Rennen als geplant - ursprünglich hatte die Landesliste 61 Plätze umfasst. Auf der anderen Seite bedeutet das Urteil einen Teilerfolg für die Partei,
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