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Eilantrag zu Beherbergungsverbot scheitert

Dass Feriengäste aus Corona-Risikogebieten in manche Bundesländer nur mit negativem Test kommen dürfen, ist hochumstritten. Jetzt weist Karlsruhe eine Urlauber-Klage ab. Was das bedeutet - und was nicht.

22.10.2020 UPDATE: 22.10.2020 13:03 Uhr 1 Minute, 29 Sekunden
Hotel-Schild in Düsseldorf
Das Beherbergungsverbot für Menschen aus Risikogebieten gilt in Schleswig-Holstein weiterhin. Foto: Roberto Pfeil/dpa

Karlsruhe (dpa) - Beherbergungsverbote für Urlauber aus deutschen Corona-Risikogebieten sind hochumstritten - und eine Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts dazu steht weiter aus.

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