Polizeizugriffe auf Gästedaten in mehreren Bundesländern
Name, Telefonnummer, Adresse - solche Angaben sollen in Corona-Zeiten beim Café- oder Restaurant-Besuch hinterlegt werden. Gesundheitsämter brauchen die Daten zur Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten. Aber auch die Polizei hat vielerorts Interesse daran.
Berlin (dpa) - Sogenannte Corona-Gästelisten, die in Restaurants und Cafés ausliegen, dienen zur Nachverfolgung von Infektionsketten - in Einzelfällen greift aber auch die Polizei auf diese Daten zu, um Straftaten zu verfolgen.
In Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz gab es solche Zugriffe bereits, in anderen Bundesländern sind solche Fälle bisher nicht bekannt oder gar nicht zulässig,
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