Plus Beschleunigtes Verfahren

Karlsruhe billigt Abschiebung von Terror-Gefährdern

Seit dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt machen die Behörden mit terrorverdächtigen Ausländern häufiger kurzen Prozess: Sie werden ohne Vorwarnung abgeschoben. Das ist nicht unumstritten. Das Bundesverfassungsgericht gibt dafür aber jetzt grünes Licht.

27.07.2017 UPDATE: 27.07.2017 11:21 Uhr 1 Minute, 57 Sekunden
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat keine Bedenken gegen die Abschiebung sogenannter Gefährder. Foto: Uli Deck/Illustration

Karlsruhe (dpa) - Der verstärkten Abschiebung islamistischer Gefährder, denen ein Terroranschlag in Deutschland zugetraut wird, steht nichts mehr im Wege.

Das Bundesverfassungsgericht billigte in einem heute veröffentlichten Beschluss die schärfere Gangart der Sicherheitsbehörden. Die zugrundeliegende Regelung im Aufenthaltsgesetz (§ 58a) sei mit dem Grundgesetz vereinbar, heißt es in

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