Karlsruhe billigt Abschiebung von Terror-Gefährdern
Seit dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt machen die Behörden mit terrorverdächtigen Ausländern häufiger kurzen Prozess: Sie werden ohne Vorwarnung abgeschoben. Das ist nicht unumstritten. Das Bundesverfassungsgericht gibt dafür aber jetzt grünes Licht.
Karlsruhe (dpa) - Der verstärkten Abschiebung islamistischer Gefährder, denen ein Terroranschlag in Deutschland zugetraut wird, steht nichts mehr im Wege.
Das Bundesverfassungsgericht billigte in einem heute veröffentlichten Beschluss die schärfere Gangart der Sicherheitsbehörden. Die zugrundeliegende Regelung im Aufenthaltsgesetz (§ 58a) sei mit dem Grundgesetz vereinbar, heißt es in
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