Gericht: Kein G20-Protestcamp im Hamburger Stadtpark
Ist das im Hamburger Stadtpark geplante Zeltlager von G20-Gegnern eine politische Demonstration, für die es keine Genehmigung braucht? Das Hamburger Verwaltungsgericht sagt nein. Campen geht nur mit Erlaubnis.
Hamburg (dpa) - Ein geplantes Camp von G20-Gegnern im Hamburger Stadtpark darf nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts nicht errichtet werden. Das Camp mit bis zu 3000 Zelten sei keine vom Grundgesetz geschützte Versammlung, entschied das Gericht.
Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich. Die Camp-Veranstalter können allerdings Beschwerde beim
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