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Aibling-Fahrdienstleiter darf auf frühere Entlassung hoffen

Traunstein (dpa) - Der im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling verurteilte Fahrdienstleiter muss voraussichtlich nicht die gesamte Zeit im Gefängnis absitzen. Er darf wie andere Häftlinge auf eine vorzeitige Entlassung hoffen, wie es in Justizkreisen hieß.

06.12.2016 UPDATE: 06.12.2016 16:21 Uhr 1 Minute, 43 Sekunden
In Handschellen
In Handschellen: der Fahrdienstleiter von Bad Aibling auf der Anklagebank. Foto: Peter Kneffel/Archiv

Traunstein (dpa) - Der im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling verurteilte Fahrdienstleiter muss voraussichtlich nicht die gesamte Zeit im Gefängnis absitzen. Er darf wie andere Häftlinge auf eine vorzeitige Entlassung hoffen, wie es in Justizkreisen hieß.

Die achtmonatige Untersuchungshaft wird ihm angerechnet. Der Ex-Bahnmitarbeiter war am Montag vom Landgericht Traunstein wegen

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