Plus Urteil in Karlsruhe

BGH zu Falschparkern: Abstreiten schützt nicht vor Knöllchen

Ein Knöllchen an der Windschutzscheibe kommt nicht unbedingt vom Ordnungsamt. Auch Supermärkte oder Krankenhäuser lassen Falschparker von privaten Diensten abstrafen. Ein Urteil schärft nun ihre Waffen.

18.12.2019 UPDATE: 18.12.2019 05:58 Uhr 2 Minuten, 55 Sekunden
Klinikparkplatz
Im Gegensatz zu öffentlichen Parkplätzen, wo der Fahrzeughalter die Knöllchen bezahlen muss, können sich private Betreiber nur an den Fahrer halten. Foto: Nicolas Armer/dpa

Karlsruhe (dpa) - Falschparker auf privat betriebenen Parkplätzen müssen sich künftig besser in Acht nehmen. Kassieren sie ein Knöllchen, wird es schwierig, sich vor dem Zahlen zu drücken.

Pauschal zu behaupten, man habe sein Auto nicht selbst abgestellt, reicht dafür nicht mehr. Das folgt aus einem Urteil, das der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch verkündet hat. (Az. XII ZR

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+