Bürger dürfen Falschparker für Anzeige fotografieren
Es ist so naheliegend: Wer einen Falschparker anzeigen will, zückt das Handy und schickt das Foto der Polizei. Doch in Bayern bekamen zwei Männer deswegen Ärger mit der Datenschutzbehörde.

Ansbach (dpa) - Wer Fotos von Falschparkern im Rahmen einer Anzeige an die Polizei schickt, verstößt damit im Normalfall nicht gegen den Datenschutz. Das geht aus zwei Grundsatzurteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach hervor.
Das Gericht gab damit zwei Männern Recht, die ihre Anzeigen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen mit Fotos untermauert hatten. Sie bekamen deswegen vom
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