Bushido schlägt Gesprächsangebot von Ex-Geschäftspartner aus
Der Rapper Bushido und ein ehemaliger Geschäftspartner wollen sich nicht mehr zusammenarbeiten. Aber wer darf die sieben Häuser behalten, die sie einst gemeinsam erworben haben?

Brandenburg/Havel (dpa) - Im Zivilprozess um gemeinsame Wohnungsgeschäfte mit seinem ehemaligen Geschäftspartner hat der Rapper Bushido ein erneutes Angebot zum Vergleich ausgeschlagen. Einem Gesprächsangebot eines Anwalts seines Ex-Partners Arafat A.-Ch. entgegnete er am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel mit einem klaren "Nein".
In dem Prozess geht es um
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