Plus

Bundesfinanzhof hält an strengen Regeln zum Arbeitszimmer fest

München (dpa) - Steuerzahler dürfen das Finanzamt nur dann an den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer beteiligen, wenn der Raum nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Ein nur zeitweise für die Arbeit genutzter Raum wird steuerlich nicht anerkannt, stellte der Bundesfinanzhof klar. Auch eine Arbeitsecke in einem Raum, der ansonsten privaten Zwecken dient, kann nicht geltend gemacht werden. Damit scheiterte ein Kläger, der sein Arbeitszimmer teilweise privat genutzt hatte, vor dem höchsten deutschen Steuergericht.

27.01.2016 UPDATE: 27.01.2016 12:01 Uhr 17 Sekunden

München (dpa) - Steuerzahler dürfen das Finanzamt nur dann an den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer beteiligen, wenn der Raum nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Ein nur zeitweise für die Arbeit genutzter Raum wird steuerlich nicht anerkannt, stellte der Bundesfinanzhof klar. Auch eine Arbeitsecke in einem Raum, der ansonsten privaten Zwecken dient, kann nicht geltend gemacht

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+