Barrierefreiheit-Regeln in Deutschland unzureichend
Weil Deutschland EU-Regeln für behinderte Menschen nicht fristgerecht umgesetzt hat, hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet.

Brüssel (dpa) - In Zusammenhang mit Regeln zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet.
Die Brüsseler Behörde warf Deutschland vor, EU-Vorgaben nicht fristgerecht bis zum 28. Juni in nationales Recht umgewandelt zu haben. Deshalb habe man ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
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