Corona-Versammlungsverbot war unverhältnismäßig
Haben die Versammlungsverbote zum Schutz vor der Corona-Infektion zu stark in die Grundrechte eingegriffen? Darüber hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Leipzig (dpa) - Das völlige Verbot von Versammlungen zu Beginn der Corona-Pandemie im April 2020 war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unverhältnismäßig. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig stufte die entsprechende Passage einer sächsischen Corona-Schutzverordnung als unwirksam ein.
Der Verordnung zufolge waren Versammlungen nur mit Genehmigung zugelassen.
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