BGH-Urteil: Airlines zahlen alle Kosten von "Sky Marshals"
"Sky Marshals" sollen Flugzeugentführungen, Terroranschläge und Geiselnahmen verhindern. Umsonst ist das nicht. Airlines müssen für den Einsatz voll aufkommen - sie haben schließlich was davon, so der BGH.

Karlsruhe (dpa) - Sicherheit hat Vorrang: Airlines müssen alle Kosten von mitfliegenden Bundespolizisten ("Sky Marshals") übernehmen - auch Zusatzgebühren von Flughäfen, Zoll sowie Start- und Landeentgelte.
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) heute in Karlsruhe (Az.: III ZR 391/17). Eine dagegen gerichtete Millionenklage der Lufthansa wiesen die obersten deutschen Zivilrichter als
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