Plus Religion

EuGH: Verwaltung kann Mitarbeiterinnen Kopftuch verbieten

Die Richter des Europäischen Gerichtshofs urteilen, dass ein Kopftuchverbot unter bestimmten Bedingungen keine Diskriminierung darstellt. Hintergrund ist ein Fall aus Belgien.

28.11.2023 UPDATE: 28.11.2023 11:15 Uhr 48 Sekunden
EuGH
«Cour de Justice de l'Union Europeene»: Das Europäische Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg.

Luxemburg (dpa) - Ein Kopftuchverbot in öffentlichen Verwaltungen ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter Umständen rechtens. Das sei keine Diskriminierung, solange solche Verbote religiöser Zeichen allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal der Verwaltung angewandt würden und sich auf das absolut Notwendige beschränkten, teilten die Richter des höchsten

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+