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Verfassungsgericht kippt strikten Feiertagsschutz

Karlsruhe (dpa) - Der ausnahmslose Schutz des Karfreitags in Bayern verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss festgestellt.

30.11.2016 UPDATE: 30.11.2016 11:31 Uhr 1 Minute, 29 Sekunden
Karfreitag
Das Foto zeigt das Kalenderblatt mit dem Karfreitag am 14. Aril 2017. Foto: Stephan Jansen

Karlsruhe (dpa) - Der ausnahmslose Schutz des Karfreitags in Bayern verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss festgestellt.

Die Karlsruher Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit statt. Die anerkannte Weltanschauungsgemeinschaft vertritt die Interessen konfessionsloser Menschen

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