Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht beobachten
In seiner gerichtlichen Auseinandersetzung mit der AfD hat der Verfassungsschutz eine schwere Schlappe erlitten. Die Partei kann sich freuen - erst einmal.

Berlin/Köln (dpa) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten.
Das geht aus einem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts hervor, der dem Bundesamt und der Partei zugestellt wurde. Das Gericht verbietet dem Verfassungsschutz darin außerdem, die Einordnung, Beobachtung, Behandlung oder Prüfung der
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