HINTERGRUND: Überbrückungshilfe 2
> Anträge für die "Überbrückungshilfe 2" genannten Förderungen können laut Auskunft der Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige freier Berufe stellen, die in zwei zusammenhängenden Monaten zwischen April und August vergangenen Jahres einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent gegenüber denselben Monaten im Vorjahr
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