Karlsruhe weist Verfassungsschutz in die Schranken
Verdeckte Ermittler, Ausspähen von Wohnungen, Online-Durchsuchungen: Am Beispiel Bayerns schreibt Karlsruhe erstmals en détail vor, an was sich der Verfassungsschutz halten muss, wenn er Menschen heimlich überwacht.

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht schützt unbescholtene Bürger besser davor, ungerechtfertigt ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten.
Die Karlsruher Richterinnen und Richter gaben am Dienstag einer Verfassungsbeschwerde gegen das besonders weitgehende bayerische Verfassungsschutzgesetz in vielen Punkten statt. Nach Einschätzung von Landesinnenminister Joachim
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