Bundestag beschließt neue Regeln für Verbot von Kinderehen
Mit neuen Regeln bleibt eine Ehe unter 16-Jährigen nach deutschem Recht unwirksam. Doch das Gesetz ergänzt auch Unterhaltsansprüche und die Möglichkeit der Wiederheirat nach Volljährigkeit.

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat neue Regeln zum Schutz Minderjähriger bei im Ausland geschlossenen Ehen beschlossen. Eine Ehe unter Beteiligung Jugendlicher unter 16 Jahren soll nach deutschem Recht unwirksam bleiben.
Die Gesetzesnovelle enthält jedoch Regelungen, etwa zur Wahrung von Unterhaltsansprüchen beziehungsweise zur Wiederheirat nach Erreichen der Volljährigkeit. Sie wurde mit
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