Busfahrer legt Einspruch gegen Strafbefehl ein
Wann es zum Verfahren kommt, ist unklar - Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft drohen

Ein Blick ins Innere des Busses. Foto: Anspach
Eberbach/Heidelberg. (dpa-lsw) Ein halbes Jahr nach dem Busunglück mit mehr als 40 Verletzten in Eberbach hat der Busfahrer Einspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft eingelegt. Der Einspruch liege zur Prüfung bei der Geschäftsstelle, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Heidelberg am Dienstag.
Damit bleibt unklar, wann es zu einem Verfahren kommt. Eine Prognose wollte
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